Gemäß Artikel 10 der EU-Verordnung über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im 
				Finanzdienstleistungssektor (Sustainable Finance Disclosure Regulation – SFDR) sind bestimmte 
				Marktteilnehmer verpflichtet, Informationen darüber offenzulegen, wie Nachhaltigkeitserwägungen 
				in ihre Anlage- und Portfoliomanagementprozesse einfließen.
			
			
				Im Rahmen seines Anlageprozesses sucht Heitman nach Möglichkeiten, die Betriebseffizienz der 
				Investments in seinen Portfolios zu steigern. Heitman bewertet außerdem laufend 
				nachhaltigkeitsbezogene Faktoren, um sicherzustellen, dass Risiken (einschließlich umweltrelevanter 
				Risiken) im Rahmen des Investmentmanagements gemindert werden. Wir sind davon überzeugt, dass dieser 
				Ansatz zu höheren Investmentrenditen beitragen kann.
			
			
				Bei unseren Entscheidungsfindungs- und Anlageverwaltungsprozessen wollen wir die folgenden Ziele 
				und Vorgaben erreichen:
			
			
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					Verbesserung der operativen Effizienz durch die Umsetzung von Best Practices, einschließlich: 
					(i) Implementierung innovativer Technologien und Strategien und (ii) laufende Identifizierung, 
					Überwachung und Bewertung von ggf. mit dem zugrunde liegenden Investment verbundenen 
					Umweltrisiken und -belastungen.
				
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					Sicherstellung, dass alle Investmententscheidungen mit den Grundwerten unseres Unternehmens im 
					Einklang stehen und dass diese Werte durch unsere Mitarbeiter an die von unseren Investitionen 
					betroffenen Interessenträger weitergegeben werden.
				
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					Aufrechterhaltung strenger ethischer und Corporate-Governance-Standards durch Transparenz und 
					Integrität. Eine Zusammenarbeit erfolgt nur mit Unternehmen, die gezeigt haben, dass sie über 
					eine entsprechende Unternehmenskultur verfügen.